Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Verkaufsbedingungen |
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1. Lieferungen: Die Lieferungen erfolgen nur auf Grund der nachstehenden Bedingungen, die durch die Auftragserteilung als anerkannt gelten. |
2. Preise: Ohne spezifische Vereinbarung gelten die im Augenblick der Auslieferung gültigen Preise frei Abgang unser Lagerhaus ohne Verpackung und bei Bezahlung im Voraus. |
3. Angebote: Unsere schriftlichen oder mündlichen Angebote oder Kostenvoranschläge sind unverbindlich; bei uns eingehende Aufträge gelten als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. |
4. Unterbrechung oder Einstellung der Lieferungen: Im Falle der Nichteinhaltung auch nur einer für die Lieferung vorgesehenen bzw. vereinbarten Kondition, oder wann immer sich Änderungen hinsichtlich der Gesellschaftsform, der Konstitution und in der Handelsfähigkeit des Käufers ergeben, auch in Bezug auf den Zahlungsverzug gegenüber Dritten, liegt es im Ermessen der Verkäuferin, weitere Lieferungen zu unterlassen, was auch für die Auszahlung irgendwelcher Prämien gilt. Unabhängig von den genannten Umständen steht es der Verkäuferin frei, das Limit der Außenstände bzw. des Kreditrahmens gegenüber dem Kunden zu reduzieren, falls sich die allgemeinen Marktbedingungen verändern oder Tatbestände oder Umstände von der Art eintreten, dass ein normaler Geschäftsverlauf nicht mehr gewährleistet ist. Evtl. vereinbarte Prämien gelten als angereift und werden liquidierbar, nachdem alle Lieferungen voll und ganz bezahlt worden sind. |
5. Verpackung: Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis verrechnet. |
6. Versand: Der Versand erfolgt ausnahmslos auf Gefahr des Bestellers und wir kommen für Schäden oder Verluste während des Transportes, auch bei Franko-Lieferungen nicht auf. Alle Sendungen sind unversichert. |
7. Reklamationen: Es werden nur schriftliche und nur innerhalb der vom Gesetz vorgesehenen Termine vorgebrachte Reklamationen in Betracht gezogen. Reklamationen bezogen auf die gelieferte Menge, auf die Art und den Warentyp müssen der Verkäuferin innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware seitens des Käufers mitgeteilt werden. Über Reklamationen hinsichtlich der Qualität der Ware muss die Verkäuferin innerhalb 8 Tagen nach Feststellung der Mängel informiert werden. Im Falle der nicht termingerecht erfolgten Bezahlung der Ware, auf die sich die Reklamation bezieht, kann keine solche vor Gericht im Wege der Einwendung vorgebracht werden. Reklamationen oder Beanstandungen, die sich auf eine einzelne Warenlieferung beziehen, befreien den Käufer nicht von der Abnahmeverpflichtung der restlichen bestellten Ware. Ferner berechtigen Reklamationen nicht, die Zahlung zu verzögern. |
8. Lieferung: Die Lieferungen erfolgen in der kürzest möglichen Zeit. Die mitgeteilten Liefertermine haben rein Indikativen Charakter und verpflichten die Verkäuferin nicht auf deren Einhaltung, bzw. haftet sie nicht für eventuelle Verzögerungen. Die Verkäuferin ist im Falle von Lieferverzögerungen, Unterbrechungen oder teilweisem oder totalem Lieferausfall in keinster Weise verpflichtet, für direkte oder indirekte Schäden irgendwelche Entschädigungen zu leisten. |
9. Fabrikationsfehler: Einzelne Stücke, die offensichtliche Herstellfehler zeigen und von unseren Lieferanten als solche anerkannt werden, werden von uns zurückgenommen und ersetzt. Wir übernehmen keine weiteren Verpflichtungen wie Schadensersatzleistungen oder ähnliche, wie wir ferner nicht verantwortlich sind für Schäden, die aufgrund von falscher Montage, oder von wenig Rücksichtnahme auf die Art des Produktes im Umgang mit demselben, oder überzogener Benutzung oder natürlicher Abnutzung entstanden sind. In jedem Falle aber muss uns Gelegenheit gegeben werden, den Schaden zu kontrollieren. |
10. Warenrücklieferungen: Die Verkäuferin ist in keinster Weise verpflichtet, verkaufte Ware zurückzunehmen oder zu ersetzen. Es wird keine Ware zurückgenommen außer aufgrund von schriftlicher Rücknahmegenehmigung. Solche Ware muss in seiner Originalverpackung zurückgegeben werden. Es bleibt vorausgeschickt, dass die Ware innerhalb 14 Tagen ab Lieferdatum bei uns eingehen muss, wobei die Ware in einwandfreiem Zustand, ungebraucht und frei unser Lager anzuliefern ist. Der Gegenwert wird gutgeschrieben; wir behalten uns jedenfalls vor, eventuelle Verwaltungs- und Lagerbearbeitungsgebühren zu berechnen und einzubehalten. Der Gutschriftbetrag hängt vom Zustand der Ware, der Verpackung sowie der Möglichkeit, diese zu verkaufen, ab. Eigens bei Dritten bestellte Ware kann nicht zurückgenommen werden. |
11. Toleranzen bei Gewichten und Maßen: Differenzen innerhalb der produktbezogen üblichen Limits der einzelnen Teile und für das Fertigprodukt geben nicht das Recht auf Preisabzüge oder Reklamationen. |
12. Druck-, Schreib- oder Rechenfehler: Wo immer solche Fehler mit der normalen Aufmerksamkeit erkennbar sind, verpflichten diese nicht die Verkäuferin, die sich das Recht vorbehält, in einem zweiten Moment Differenzen nach zu berechnen oder gutzuschreiben. |
14. Eigentumsvorbehalt; Zeichnungen/Pläne, Modelle und Muster: Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Verkäuferin, selbst dann, wenn die Waren bereits montiert oder bearbeitet sind. Auf unsere einfache Anfrage hin sind diese zurückzugeben. In keinem Falle ist ein Weiterverkauf oder eine Verpfändung an Dritte von Waren, die noch unser Eigentum sind, gestattet. Zeichnungen oder Pläne der Verkäuferin dürfen weder kopiert noch an andere weitergeleitet noch auf andere Art und Weise genutzt werden als vereinbart. Die Modelle und Muster bleiben Eigentum der Verkäuferin, auch wenn diese beim Kunden im Depot sind und müssen auf einfache Anfrage umgehend zurückgegeben werden. |
15. Kursschwankungen: Im Falle eventueller Aufwertungen ausländischer Währungen behalten wir uns vor, die Preise im gleichen Verhältnis zu erhöhen. |
16. Zahlungen: Zehn Tage nach Ablauf der Zahlungsfrist sind wir ermächtigt, Tratten auf Sicht inkl. Spesen zu ziehen. Die Überschreitung der Zahlungstermine kann den Entzug des Kredites nach sich ziehen. Bei Überschreitung des Zahlungstermins werden die üblichen gesetzlich vorgesehenen Verzugszinsen angerechnet. |
17. Qualitätsbezeichnung: Die durch den Fabrikanten vorgenommene Qualitätsbezeichnung ist für den Käufer verbindlich. Kleine Mängel, welche die Gebrauchsfähigkeit nicht beinträchtigen, könne deshalb nicht beanstandet werden. |
18. Erfüllungsort: Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung, sowie Gerichtsstand ist für beide Teile Bressanone. |
19. Einkaufsbedingungen: Mit der Annahme der gegenwärtigen Verkaufsbedingungen verzichtet der Käufer auf eventuelle eigene allgemeine Einkaufsbedingungen. |
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